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   VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01   

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VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01 (https://dejure.org/2001,17800)
VG Minden, Entscheidung vom 25.05.2001 - 3 L 392/01 (https://dejure.org/2001,17800)
VG Minden, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 3 L 392/01 (https://dejure.org/2001,17800)
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  • VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins;

    Auszug aus VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01
    Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV, der gemäß § 46 Abs. 3 FeV bei der Vorbereitung einer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis entsprechend anzuwenden ist, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetztes vorliegt - vgl. zur Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV beim reinen Drogenscreening: VG Freiburg, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 K 419/00, NZV 2000, 388 (390) -.

    Es besteht nämlich ein Anlass zur weiteren Aufklärung, wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon Kenntnis erlangt hat, dass der Fahrerlaubnisinhaber im Besitz von Haschisch (wenn auch in geringen Mengen) angetroffen wurde und keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Besitz - entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung - ausnahmsweise nicht auch dem eigenen Konsum dienen sollte - vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 3 B 150.99, NZV 2000, 345 f.; VG Freiburg, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 K 419/00, NZV 2000, 388, (389) -.

  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01
    Nachteile, die dem Antragsteller in beruflicher oder privater Hinsicht entstehen, müssen in Kauf genommen werden - vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00-, NJW 2001, 357 -.
  • BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 150.99

    Annahme fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Besitz einer nur zum

    Auszug aus VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01
    Es besteht nämlich ein Anlass zur weiteren Aufklärung, wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon Kenntnis erlangt hat, dass der Fahrerlaubnisinhaber im Besitz von Haschisch (wenn auch in geringen Mengen) angetroffen wurde und keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Besitz - entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung - ausnahmsweise nicht auch dem eigenen Konsum dienen sollte - vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 3 B 150.99, NZV 2000, 345 f.; VG Freiburg, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 K 419/00, NZV 2000, 388, (389) -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99

    Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen

    Auszug aus VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01
    - OVG Koblenz, Beschluss vom 10. August 1999 - 7 B 11398/99, DAR 1999, 518 (519) -.
  • VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01
    - a.A.: VG Berlin, Beschluss vom 21. März 2000 - 27 A 33/00, NJW 2000, 2440 (2442); Kreutzer, Verfassungs-, straf- und verwaltungsgerichtliche Behandlung des Drogenfahrens, NZV 1999, 353 (357 f.) -.
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